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In vielen Bereichen ist mit Messungen ein rechtlich zu schützendes Interesse verbunden: Wenn wir Lebensmittel einkaufen, wollen wir sicher sein, dass das von der Waage angezeigte Gewicht oder der auf einer Fertigpackung angegebene Inhalt stimmt (was die Menge angeht). Als Konsumenten von Gas, Wasser, Strom und Benzin oder bei der Überwachung der Verkehrsgeschwindigkeit durch Laser oder Radar wollen wir vor einer unrichtigen Anzeige des jeweiligen Messgerätes geschützt sein. In allen diesen Fällen sorgt der Staat durch gesetzliche Regelungen für die Richtigkeit der verwendeten Messgeräte. Diese wird durch eine Typenprüfung (Zulassung) von Messgerätebauarten und eine periodisch zu wiederholende Prüfung (Eichung) der zugelassenen Messgeräte sichergestellt. Die J. Frühwirth Ges.m.b.H. ist eine ermächtigte Eichstelle und führt die Eichung für Sie durch!
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