Mit in Kraft treten des neuen Maß- und Eichgesetzes nehmen nun privatwirtschaftliche Unternehmen die hoheitliche Tätigkeit der Eichbehörde wahr.
Um die Berechtigung zur Nacheichung von Messgeräten zu erhalten ist eine Akkreditierung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit erforderlich. Basis für eine solche Akkreditierung sind die ÖNORM ISO IEC 17025 und die Eichstellenverordnung. Jedes Unternehmen wird im Zuge des Akkreditierungsverfahrens einer genauen Überprüfung ihrer technischen Kompetenz und ihres Qualitätsmanagements unterzogen. Die Überprüfung findet durch eigens ausgebildete Auditoren des Bundesamts für Eich- und Vermessungswesen statt. Weiters wird jede Eichstelle laufend durch das Eichamt überwacht und jährlich kontrolliert. Nach 5 Jahren muss ein Reakkreditierungs- Verfahren durchgeführt werden. Damit ist für den Konsumenten sichergestellt, dass nur Messgeräte verwendet werden die auch die entsprechenden Fehlergrenzen einhalten. Leiter der Eichstelle: Herr Franz Matzer | unsere Zeichnungsberechtigten: | Herr Franz Matzer berechtigt zum Eichen aller Waagen und Gewichte gemäß dem Akkreditierungsumfang | Herr Herbert Reisenhofer berechtigt zum Eichen aller Waagen gemäß dem Akkreditierungsumfang | Herr Helmut Stering berechtigt zum Eichen aller Waagen und Gewichte gemäß dem Akkreditierungsumfang ausgenommen Förderbandwaagen | Herr Gerhard Zechner berechtigt zum Eichen aller Waagen und Gewichte gemäß dem Akkreditierungsumfang |
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