Mit in Kraft treten des neuen Maß- und Eichgesetzes nehmen nun privatwirtschaftliche Unternehmen die hoheitliche Tätigkeit der Eichbehörde wahr.
Um die Berechtigung zur Nacheichung von Messgeräten zu erhalten ist eine Ermächtigung durch das Bundesamts für Eich- und Vermessungswesen erforderlich (bis 1.7.2011 war eine Akkreditierung durch das BMWFJ möglich). Basis für eine solche Ermächtigung sind die ÖNORM ISO IEC 17025 und die Eichstellenverordnung. Jedes Unternehmen wird im Zuge des Ermächtigungsverfahrens einer genauen Überprüfung ihrer technischen Kompetenz und ihres Qualitätsmanagements unterzogen. Die Überprüfung findet durch eigens ausgebildete Auditoren des Bundesamts für Eich- und Vermessungswesen statt. Weiters wird jede Eichstelle laufend durch das Eichamt überwacht und jährlich kontrolliert. Nach 5 Jahren muss ein Reakkreditierungs- Verfahren durchgeführt werden. Damit ist für den Konsumenten sichergestellt, dass nur Messgeräte verwendet werden die auch die entsprechenden Fehlergrenzen einhalten. Leiter der Eichstelle: Herr Franz Matzer | unsere Zeichnungsberechtigten: | Herr Franz Matzer berechtigt zum Eichen aller Waagen und Gewichte gemäß dem Ermächtigungsumfang | Herr Herbert Reisenhofer berechtigt zum Eichen aller Waagen gemäß dem Ermächtigungsumfang | Herr Helmut Stering berechtigt zum Eichen aller Waagen und Gewichte gemäß dem Ermächtigungsumfang ausgenommen Förderbandwaagen | Herr Gerhard Zechner berechtigt zum Eichen aller Waagen und Gewichte gemäß dem Ermächtigungsumfang |
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